Grundsätzlich besteht ein Unterschied darin, dass die EPM-Rückleuchten sieben und die Vland-Rückleuchten nur fünf verschieden einstellbare Modi haben.
Der wesentlich gravierendere Unterschied besteht aber in der installierten Lichttechnik: EPM bezieht die Gehäuse und die mit der E-Prüfnummer markierten Linsen von Vland, anschließend wird eine hochwertige Elektronik mit LED von Osram installiert und diese beiden Teile dann verklebt. Damit wurde dann die Bauteileprüfung bestanden und ein Gutachten erstellt. Nun liefert Vland die Linsen und die Gehäuse für die geprüften Rückleuchten. Allem Anschein nach vertreibt Vland die korrekten Scheinwerfergehäuse mit E-Prüfzeichen, allerdings mit billigem und ungeprüftem „Innenleben“ und zusätzlich mitsamt den für die EPM-Rückleuchten erstellten Gutachten.
Hier ein Video mit einem direkten Vergleich der beiden Rücklicht-Bauarten:
In diesem Video ist eindeutig festzustellen, dass die LED der Vland-Rückleuchten nicht in der Lage sind, eine TÜV-konforme Zulassung zu erreichen. Wer nun also die Vland-Rückleuchten verbaut hat, fährt zum einen mit einem für eine andere Rückleuchte erstellten Gutachten, zum anderen erfüllen die LED nicht die von der StVZO gestellten Anforderungen für die Fahrzeugbeleuchtung. Natürlich ist der Unterschied bei der verwendeten Elektronik ohne eine Öffnung der Rückleuchten nicht sichtbar, aber die Lichtausbeute und -farbe sind eindeutig minderwertig, wodurch die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt und im Zweifel bei einem Unfall rechtliche Konsequenzen drohen können.
Wir hoffen, dass wir Euch hiermit den Unterschied einleuchtend erklären konnten. Nun hängt es natürlich von jedem selbst ab, wie er mit der Sachlage umgeht, aber im Sinne der Verkehrssicherheit sollte alles Weitere wohl überlegt sein!