Die meisten, die diese Zeilen lesen, dürften bereits im Besitz eines US-Cars sein. Da aber so ziemlich jeder von einem Oldtimer oder einem weiteren Oldtimer träumt, ist dieses Thema für jeden von Interesse: Bisher war die Zollabwicklung beim Import von Oldtimern nach Deutschland vergleichsweise teuer und daher wurden gerne mal kleine Umwege über benachbarte Länder in Kauf genommen, um die hohen Einfuhrzölle Deutschlands zu umgehen. Zwar gab es schon seit 25 Jahren unter der Zolltarifnummer 9705 die Möglichkeit, Fahrzeuge als "Sammlerstücke" zu deklarieren und somit vergünstigt zu verzollen, doch die Vorschriften waren so streng, dass es nahezu unmöglich war, die geforderten Kriterien zu erfüllen. Diese waren bislang die folgenden:
- Seltenheit (idealerweise ein Einzelstück, sonst nur noch 10% der Weltproduktion vorhanden, aber maximal 100 Exemplare), die Nachweispflicht liegt beim Antragsteller
- Verwendung nicht mehr gemäß dem ursprünglichen Verwendungszweck (“Museumsfahrzeug”)
- hoher Wert (nach Fachpublikationen über dem Niveau des üblichen Gebrauchtwagenhandels)
- Gegenstand eines Spezialhandels (Kauf von Privatperson, spezialisiertem Händler oder auf einer Auktion)
- oder falls das Auto mindestens 30 Jahre alt ist und einen charakteristischen Fortschritt in der Entwicklung menschlicher Errungenschaften darstellt
- Sonderfall: Falls das Fahrzeug einen nachweisbar besonderen historischen Wert hat (im Rennsport eingesetzt war, einer prominenten Person gehörte), kann die Ankerkennung ebenfalls erteilt werden
Zum 1. Januar 2014 trat eine neue Regelung in Kraft, die es Oldtimern wesentlich einfacher macht, die Anforderungen für die Zolltarifnummer 9705 zu erfüllen:
Zur Zolltarif-Position 9705 gehören Sammlerkraftfahrzeuge von geschichtlichem oder völkerkundlichem Wert, die:
- sich in ihrem Originalzustand befinden, d. h. an denen keine wesentlichen Änderungen an Fahrgestell, Karosserie, Lenkung, Bremsen, Getriebe, Aufhängesystem oder Motor vorgenommen wurden. Instandsetzung und Wiederaufbau ist zulässig, defekte oder verschlissene Teile, Zubehör und Einheiten können ersetzt worden sein, sofern sich das Fahrzeug in historisch einwandfreiem Zustand befindet. Modernisierte oder umgebaute Fahrzeuge sind ausgeschlossen
- mindestens 30 Jahre alt sind
- einem nicht mehr hergestellten Modell oder Typ entsprechen.
Die erforderlichen Eigenschaften für die Aufnahme in eine Sammlung, wie verhältnismäßig selten, normalerweise nicht ihrem ursprünglichen Zweck entsprechend verwendet, Gegenstand eines Spezialhandels außerhalb des üblichen Handels mit ähnlichen Gebrauchsgegenständen und von hohem Wert, werden für Fahrzeuge, die die zuvor genannten drei Kriterien erfüllen, als gegeben angesehen.
Zu dieser Position gehören auch folgende Sammlerfahrzeuge:
- Kraftfahrzeuge, die unabhängig von ihrem Herstellungsdatum nachweislich bei einem geschichtlichen Ereignis im Einsatz waren
- Rennkraftfahrzeuge, die unabhängig von ihrem Herstellungsdatum nachweislich ausschließlich für den Motorsport entworfen, gebaut und verwendet worden sind und bei angesehenen nationalen und internationalen Ereignissen bedeutende sportliche Erfolge errungen haben.
Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge werden in diese Position eingereiht, sofern es sich um Originalteile oder Originalzubehör für Sammlerkraftfahrzeuge handelt, ihr Alter mindestens 30 Jahre beträgt und sie nicht mehr hergestellt werden.
Nachbildungen und Nachbauten sind ausgeschlossen, es sei denn, sie erfüllen selbst die drei oben genannten Kriterien.
Das bedeutet, dass beim Import über den Bremerhaven ab sofort ca. 24% weniger Abgaben für Privatpersonen entstehen, vorausgesetzt das Fahrzeug befindet sich im Originalzustand. Genau hier ist auch der Haken an der Sache: Ob sich das Fahrzeug in ausreichend gutem Originalzustand befindet, muss im Zweifelsfall ein vom Zoll herangezogener Gutachter entscheiden, und wenn dieser die Originalität anzweifelt, muss man die vollen 10% Zoll plus 19% Steuer zahlen.
Interessanter bericht mit Top Hinweisen.
Es wird sicher immer schwieriger einen historischen Mustang zu finden und dann in die Bundesrepublik auszuführen. Neu ist, dass seit Januar auch aus Kuba historische Fahrzeuge zu kaufen sind. Hier wird es schwierig, original Ausführungen zu bekommen, da die Mehrzahl restauriert sind und auf die Originalteile nicht unbedingt abgehoben wird. Es gibt dort nach eigener Erfahrung noch tolle Fahrzeuge.
Die Begutachtung durch einen Sachverständigen, insbesondere deren Einsatz wird durch den Zoll bestimmt. Ich bin mir da nicht sicher, ob der Zollbeamte vor Ort hier eine Beurteilung abgeben kann. Somit wird sicher oft, auch zu Unrecht der Sachverständige bemüht werden.