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Das TÜV Gutachten - Verständnis und Aufklärung

Das TÜV Gutachten ist für uns alle eines der wichtigsten Themen, wenn es um den Umbau unserer Fahrzeuge geht. Wir haben daher einmal einige grundlegende Informationen dazu für euch zusammengetragen.

Gutachten leicht erklärt

Das TÜV Gutachten ist für jeden Tuner, für jeden Schrauber und natürlich vor allem auch für jeden Liebhaber von importierten Fahrzeugen eines der wichtigsten Themen im ganzen Autobereich. Ohne entsprechende TÜV-Unterlagen darf man bekanntlich nicht fahren und die Kontrollen durch die Ordnungsorgane wurden in den letzten Jahren auch drastisch verschärft und erweitert. Daher ist es für jeden, der etwas an seinem Fahrzeug verändern möchte essentiell wichtig, zu verstehen was die einzelnen Gutachten bedeuten.

Generell fallen unsere angebotenen Artikel meist unter folgende vier Kategorien: E-Prüfzeichen, EG-Genehmigung, Teilegutachten, Materialgutachten. Im Einzelnen bedeutet dies:

E-Prüfzeichen:
Wie Originalware, muss nicht eingetragen werden.

EG-Genehmigung:
Europaweit eintragungsfrei (Ausnahme Schweiz)

Teilegutachten:
Hierfür ist ein Besuch beim TÜV notwendig, vor Ort kann dann der Umbau eingetragen werden. Der TÜV Prüfer prüft das Gutachten und den korrekten Einbau.

Materialgutachten:
Das Material ist den erforderlichen Grundvoraussetzungen gleichgegeben, muss aber eingetragen werden. Eine Eintragung ist damit möglich aber nicht garantiert. Im Zweifel sollte man vorher mit einem TÜV Prüfer sprechen, ob eine Zulassung für das vorliegende Teil möglich ist.


Ob das Bauteil über eines der Gutachten verfügt, siehst du auf der jeweiligen Produktdetailseite auf der rechten Seite in blauer Schrift.

Viele von euch kennen sicher auch die sogenannte ABE. Teile mit ABE können ebenfalls einfach eingebaut werden. Das ABE Gutachten muss dann aber mitgeführt werden oder man lässt es eben auch eintragen.

Zur Erklärung des Thema Teilegutachten vielleicht noch ein kleines Beispiel: Fahrwerke kommen oft mit Teilegutachten. Selbiges sagt aus, dass das Fahrwerk XY für gewisse Fahrzeuge zugelassen ist. Es befinden sich aber meist auch weitere Auflagen im Teilegutachten die beim Einbau erfüllt werden müssen. Der TÜV Prüfer prüft daher einen sicheren und richtigen Einbau des Fahrwerks und er überprüft ob alle im Teilegutachten genannten Auflagen erfüllt wurden. So gibt es z.B. bei Gewindefahrwerken einen zulässigen Verstellbereich, der im Gutachten angegeben ist. Wenn man den unterschreitet (also das Fahrwerk noch tiefer schraubt als im TÜV Bereich des Fahrwerks angegeben) darf man das Teil so nicht im öffentlichen Straßenverkehr benutzen.

 

2020 Projektumbau - mit TÜV

 

Was aber tun, wenn man keinerlei Gutachten aufweisen kann?

Eine Lösung für dieses Problem wäre eine TÜV Einzelabnahme. Generell muss man sagen, dass Einzelabnahmen nicht immer möglich und gerne auch sehr teuer sind. Hier empfiehlt es sich in jedem Fall vor einem Umbau mit seinem TÜV zu sprechen und genau festzulegen was möglich wäre und was nicht.

Als letztes möchten wir noch darauf hinweisen, dass es wieder ein Extrathema ist, wenn mehrere Teile eingebaut werden, die sich gegenseitig beeinflussen. Enthaltene Gutachten beziehen sich nämlich meist auf das Fahrzeug im Serienzustand. Ein typisches Beispiel sind z.B. Felgen und Fahrwerk. Also nehmen wir an, wir verbauen zuerst ein Gewindefahrwerk mit Teilegutachten und gehen mit selbigen zum TÜV, um es eintragen zu lassen. Einige Zeit später kaufen wir größere Zubehörfelgen mit ABE. Die ABE aber bezieht sich auf das Fahrzeug im Serienzustand. Doch nun ist bereits ein Gewindefahrwerk verbaut. Felgen und Fahrwerk aber gehören direkt zusammen. Um die Folgen der neuen Felgen in Zusammenhang mit dem veränderten Fahrwerk einschätzen zu können ist ein neuer TÜV Termin erforderlich.

Dies ist nur eine kleine Zusammenfassung einiger der gängigen Fragen und Probleme. Solltet ihr spezielle Fragen zu einem besonderen Teil haben, könnt ihr euch natürlich immer gerne an uns wenden. Und wie schon erwähnt, im Zweifel empfiehlt sich immer ein nettes Gespräch im Vorfeld mit dem TÜV Prüfer eures Vertrauens.  

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